PKW-Einsatzversicherung
Was ist versichert?
Versichert sind selbstverschuldete Kaskoschäden während der Beförderungsfahrt zu und von einer satzungsgemäßen versicherten Veranstaltung. Bei einem selbstverschuldeten Unfall besteht somit die Möglichkeit, die eigenen Schäden über die erweiterte Sporthaftpflicht-Versicherung abzurechnen, ohne negative Auswirkungen auf den privaten Kaskoversicherungsvertrag zu haben. Auch für Fahrzeuge ohne Kaskoversicherung ist die Zusatzversicherung anzuwenden.
Für welche Fahrzeuge gilt der Versicherungsschutz?
1. mitgliedseigene Pkw
2. Pkw von Familienangehörigen und von nicht verwandten Personen, mit denen das versicherte Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebt.
3. Pkw, die auf die Firma des versicherten Mitgliedes zugelassen sind
4. Pkw, die dem versicherten Mitgliedes von seinem Arbeitgeber auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen wurden.
Ausgeschlossen sind geleaste und gemietete Pkw, Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung, auf Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge
Auf welchen Fahrten gilt der Versicherungsschutz?
Der direkte Weg, Fahrten zu und von versicherten Veranstaltungen z.B.
Wettkämpfe, Trainingslager, Vorstandssitzungen, Training, Transport von unmittelbar bei versicherten Veranstaltungen benötigten Sportgeräten, Leerfahrten bei Wochenendlehrgängen / Turnieren
Ausgeschlossen sind jedoch z.B. Privatfahrten, Besorgungsfahrten, Ferienlager, gesellige Veranstaltungen, Auftritte, Sportkurse
Was ist bei einem Pkw-Unfall zu tun?
Soweit kein Personenschaden vorliegt, kann auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet werden. Im Nachhinein muss das Vereinsmitglied zusammen mit seinem Verein folgende Unterlagen beim Versicherungsbüro des LSB einreichen:
1. eine Schadensanzeige,
2. Kopie des privaten Versicherungsscheines für das beschädigte Fahrzeug,
3. Nachweis für die Veranstaltung z.B. Ausschreibung,
4. die Fotos vom beschädigten PKW sowie Kostenvoranschlag für die Reparatur,
5. bei Reparaturkosten höher als 2.000 Euro ist vor Instandsetzung die Freigabe der ARAG einzuholen,
6. bei Totalschaden wird vom Versicherer im Regelfall ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung des Mitgliedes?
Die Eigenbeteiligung beträgt 153 Euro.
Was kann ich tun, wenn ich nicht in Vorleistung gehen will oder kann?
Wer Gewissheit haben möchte, dass die Versicherung den Schaden auch wirklich reguliert, wartet die konkrete Prüfung der Versicherung ab, bevor er einen Reparaturauftrag auslöst. Verbindliche Aussagen kann immer nur die Versicherung erteilen.
Ansprechpartner im Arag-Versicherungsbüro beim LSB Sachsen: Herr Oha Tel.: (0341) 2163142
Was ist versichert?
Versichert sind selbstverschuldete Kaskoschäden während der Beförderungsfahrt zu und von einer satzungsgemäßen versicherten Veranstaltung. Bei einem selbstverschuldeten Unfall besteht somit die Möglichkeit, die eigenen Schäden über die erweiterte Sporthaftpflicht-Versicherung abzurechnen, ohne negative Auswirkungen auf den privaten Kaskoversicherungsvertrag zu haben. Auch für Fahrzeuge ohne Kaskoversicherung ist die Zusatzversicherung anzuwenden.
Für welche Fahrzeuge gilt der Versicherungsschutz?
1. mitgliedseigene Pkw
2. Pkw von Familienangehörigen und von nicht verwandten Personen, mit denen das versicherte Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebt.
3. Pkw, die auf die Firma des versicherten Mitgliedes zugelassen sind
4. Pkw, die dem versicherten Mitgliedes von seinem Arbeitgeber auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen wurden.
Ausgeschlossen sind geleaste und gemietete Pkw, Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung, auf Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge
Auf welchen Fahrten gilt der Versicherungsschutz?
Der direkte Weg, Fahrten zu und von versicherten Veranstaltungen z.B.
Wettkämpfe, Trainingslager, Vorstandssitzungen, Training, Transport von unmittelbar bei versicherten Veranstaltungen benötigten Sportgeräten, Leerfahrten bei Wochenendlehrgängen / Turnieren
Ausgeschlossen sind jedoch z.B. Privatfahrten, Besorgungsfahrten, Ferienlager, gesellige Veranstaltungen, Auftritte, Sportkurse
Was ist bei einem Pkw-Unfall zu tun?
Soweit kein Personenschaden vorliegt, kann auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet werden. Im Nachhinein muss das Vereinsmitglied zusammen mit seinem Verein folgende Unterlagen beim Versicherungsbüro des LSB einreichen:
1. eine Schadensanzeige,
2. Kopie des privaten Versicherungsscheines für das beschädigte Fahrzeug,
3. Nachweis für die Veranstaltung z.B. Ausschreibung,
4. die Fotos vom beschädigten PKW sowie Kostenvoranschlag für die Reparatur,
5. bei Reparaturkosten höher als 2.000 Euro ist vor Instandsetzung die Freigabe der ARAG einzuholen,
6. bei Totalschaden wird vom Versicherer im Regelfall ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung des Mitgliedes?
Die Eigenbeteiligung beträgt 153 Euro.
Was kann ich tun, wenn ich nicht in Vorleistung gehen will oder kann?
Wer Gewissheit haben möchte, dass die Versicherung den Schaden auch wirklich reguliert, wartet die konkrete Prüfung der Versicherung ab, bevor er einen Reparaturauftrag auslöst. Verbindliche Aussagen kann immer nur die Versicherung erteilen.
Ansprechpartner im Arag-Versicherungsbüro beim LSB Sachsen: Herr Oha Tel.: (0341) 2163142